Schulsozialarbeit auch am Westfalen-Kolleg gefährdet

Schulsozialarbeit auch am Westfalen-Kolleg gefährdet

Aktionskreis fordert dauerhafte Absicherung ein.
 
Etwa 500 Teilnehmende fanden sich am 21. März 2013 zu einer Kundgebung für den Erhalt der Schulsozialarbeit auf dem Dortmunder Friedensplatz ein.  Vertreten war eine Vielzahl Dortmunder Schulen aller Schulformen des 1. und 2. Bildungsweges mit ihren Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen und Trägervertretern der Schulsozialarbeit in Dortmund. Mit dabei waren auch zahlreiche Studierende und Lehrende des Westfalen-Kollegs, um sich für den Fortbestand der Schulsozialarbeit am Westfalen-Kolleg zu engagieren und an den Schulen gesammelte Unterschriftenlisten an den Rat der Stadt Dortmund, vertreten durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau, zu übergeben.

Beratungsangebote zu BAFöG, finanziellen Problemen und Überschuldung, zur Berufs- und Studienorientierung und bei vielfältigen psycho-sozialen Fragen stellen eine wichtige Unterstützung der Studierenden des Westfalen-Kollegs auf deren Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss dar. Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz oder Wohnraum, Mitarbeit in schulischen Projekten, Fachberatung für die Lehrkräfte, und vieles mehr ergänzen das Angebot der Schulsozialarbeit, deren Weiterführung nun durch knappe öffentliche Gelder und eine befristete Finanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz des Bundes gefährdet ist. In Dortmund sind von den insgesamt 160 in der Schulsozialarbeit Tätigen mehr als die Hälfte von dieser im Herbst 2013 endenden Befristung betroffen. Deren Tätigkeit an den Schulen würde enden, wenn es nicht gelänge, trotz allseits knapper öffentlicher Kassen eine Finanzierungsmöglichkeit für die Fortsetzung dieser wichtigen Aufgaben zu sichern.


Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag im schulischen Alltag und ist in allen Schulformen unverzichtbar geworden. Sie lebt von verlässlichen Beziehungen und erfordert Kontinuität. Ziel auch weiterer anstehender Aktionen ist es, eine dauerhafte Absicherung und Finanzierung der Schulsozialarbeit durch Stadt, Land und Bund und eine Verankerung im Schulgesetz NRW zu erreichen.

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