Geschichte / Sozialwissenschaften - 2. Semester
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2. Semester
Die westlichen Gesellschaften haben eine demokratische, rechtstaatliche Grundordnung und sind nach Prinzipien gestaltet, die in der Tradition von Menschenrechten sowie bürgerlicher Freiheit stehen und die in Deutschland im Grundgesetz niedergelegt sind. Unsere Gesellschaft verfolgt das Ideal, dass die Welt nach rationalen und wissenschaftlich begründeten Gesichtspunkten verstanden und verhandelt wird. Aber diese Ideale müssen gleichzeitig nach innen und außen verteidigt werden, denn sie werden nicht von allen Menschen geteilt. Wer an unserer Gesellschaft erfolgreich partizipieren will, muss diese Prinzipien kennen und verstehen.
Wortwolke zu der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“, Frankreich 1789
Im Geschichtsunterricht des zweiten Semesters betrachten wir die Anfänge von Menschenrechten und die Entwicklung des modernen Staates nach diesem Verständnis. Wir blicken zurück auf die philosophischen Ursprünge des Menschenrechtsgedankens, die Formulierung des Denkens in der Zeit der Aufklärung und die Entstehung der ersten modern demokratischen Staaten im ausgehenden 18. Jahrhundert, vornehmlich in der Französischen Revolution von 1789. Aber auch hier betrachten wir Kontinuitäten und Unterschiede im Vergleich mit der Gegenwart und anderen historischen Beispielen.