Neue Schulsozialarbeiterin

Neue Schulsozialarbeiterin

Verstärkung in der Schulsozialarbeit am Westfalen-Kolleg der Stadt Dortmund seit Herbst 2011 in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Dortmund

Am 01.09.2011 konnte die neue Fachkraft für Schulsozialarbeit, Christina Neubauer, ihre Tätigkeit am Westfalen-Kolleg in Dortmund aufnehmen. In Kooperation mit der Stadt Dortmund und dem Diakonischen Werk Dortmund und Lünen gGmbH ist es durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes gelungen, die Schulsozialarbeit als ergänzendes sozialpädagogisches Element am Kolleg weiter auszubauen.

Bei allen Problemen, die das Lernen an einer Schule mit ihren vielfältigen Zweigen und Möglichkeiten betreffen, und auch bei persönlichen Problemen, die die Teilnahme erschweren oder die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, können Studierende bei dem Sozialarbeitsteam des Westfalen-Kollegs kompetente Hilfe in Form von Beratung bekommen. Frau Neubauer wird mit den Studierenden, wenn diese möchten, in einem Gespräch herausfinden, was in ihrem speziellen Fall hilfreich sein könnte, und sie für ihre weiteren Schritte beraten. So können auch mehrere Einzelgespräche stattfinden, die die Studierenden einer Lösung näher bringen. Im Vordergrund steht immer das Ziel, vorhandene Potentiale wertzuschätzen und zu nutzen und Perspektiven zu entwickeln, die eine kompetente und verlässliche Förderung und eine erfolgreiche schulische Biografie ermöglichen.

Frau Neubauer steht den Studierenden montags, dienstags, mittwochs und freitags zum persönlichen Gespräch im Beratungszentrum des Westfalen-Kollegs zur Verfügung.

Hier finden die Studierenden Beratung und Unterstützung

–    bei schulischen Problemen ( z.B. Lern- und Prüfungsängsten, Lernblockaden, etc.)

–    bei psychischen und gesundheitlichen Problemen und persönlichen Belangen

–    bei Problemen und Konflikten in Familie und Partnerschaft ( Trennung, Scheidung, Alleinerziehend) oder in anderen Lebensbereichen

–    bei Drogenproblemen

–    finanziellen Problemen oder Schulden (Bafög, ALGII, etc.)

–    Wohnungsproblemen

–    zu Fragen beruflicher Orientierung
–    bei der Suche nach externen Beratungsmöglichkeiten durch Kooperation und Netzwerkarbeit zu weiteren Beratungsstellen etc.
–    bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.

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